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   LAG Hamm, 29.01.2013 - 5 Ta 35/13   

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https://dejure.org/2013,1527
LAG Hamm, 29.01.2013 - 5 Ta 35/13 (https://dejure.org/2013,1527)
LAG Hamm, Entscheidung vom 29.01.2013 - 5 Ta 35/13 (https://dejure.org/2013,1527)
LAG Hamm, Entscheidung vom 29. Januar 2013 - 5 Ta 35/13 (https://dejure.org/2013,1527)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Einlegung der sofortigen Beschwerde gegen die Aufhebung der Prozesskostenhilfe wegen fehlender Mitwirkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 03.12.2003 - 2 AZB 19/03

    Versagung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus LAG Hamm, 29.01.2013 - 5 Ta 35/13
    Im Gegensatz zum Prozesskostenhilfe-Bewilligungsverfahren, bei dem eine Berücksichtigung verspätet erfolgten Vorbringens u.U. nicht mehr in Betracht kommt (grundsätzlich hierzu BAG, Beschluss v. 03.12.2003, 2 AZB 19/03, - juris - ständige Rechtsprechung der erkennenden Kammer, siehe nur Beschluss v. 30.11.2011, 5 Ta 506/11) ist im Prozesskostenhilfe - Überprüfungsverfahren auch verspätetes, somit nach Ablauf gesetzter Fristen erfolgtes Vorbringen ohne Prüfung, ob bezüglich der Verspätung Verschulden gegeben ist, sowie neues Vorbringen auch im Beschwerdeverfahren zu berücksichtigen.
  • BAG, 18.11.2003 - 5 AZB 46/03

    Aufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung

    Auszug aus LAG Hamm, 29.01.2013 - 5 Ta 35/13
    ( BAG, Beschluss vom 18.11.2003 - 5 AZB 46/03 = NZA 2004, 1062 f.).
  • BVerfG, 06.08.1992 - 2 BvR 89/92

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei Entscheidung über den Urlaubsantrag eines

    Auszug aus LAG Hamm, 29.01.2013 - 5 Ta 35/13
    Das Rechtsstaatsprinzip gebietet es, den Zugang zu Rechtsbehelfsverfahren nicht in unzumutbarer Weise zu erschweren (BVerfG NJW 1993, 1380).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.01.2005 - 2 Ta 281/04

    Auslegung einer Prozesserklärung als sofortige Beschwerde gegen den

    Auszug aus LAG Hamm, 29.01.2013 - 5 Ta 35/13
    (siehe zu allem auch LAG Schleswig-Holstein, 3 Ta 117/11, Beschluss v. 20.07.2011, - juris - ; LAG Rheinland-Pfalz, 2 Ta 281/04, Beschluss v. 13.01.2005, - juris -) Dieser Auffassung schließt sich die entscheidende Kammer ausdrücklich an.
  • LAG Schleswig-Holstein, 20.07.2011 - 3 Ta 117/11

    Prozesskostenhilfe, Nachprüfungsverfahren, Aufhebung der Bewilligung der PKH,

    Auszug aus LAG Hamm, 29.01.2013 - 5 Ta 35/13
    (siehe zu allem auch LAG Schleswig-Holstein, 3 Ta 117/11, Beschluss v. 20.07.2011, - juris - ; LAG Rheinland-Pfalz, 2 Ta 281/04, Beschluss v. 13.01.2005, - juris -) Dieser Auffassung schließt sich die entscheidende Kammer ausdrücklich an.
  • LAG Hamm, 28.09.2017 - 5 Ta 473/17

    Sofortige Beschwerde; Auslegung

    10.2015, 5 Ta 395/15, juris; Beschluss v.10.04.2014, 5 Ta 191/14, Beschluss v. 29.01.2013, 5 Ta 35/13 jeweils n.v.; im Anschluss an LAG Schleswig-Holstein, 3 Ta 117/11, Beschluss v. 20.07.2011, juris; LAG Rheinland-Pfalz, 2 Ta 281/04, Be-schluss v. 13.01.2005, juris).

    Im Rahmen sachdienlicher Auslegung ist der Einreichung einer Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse regelmäßig der erkennbare Wille zu entnehmen, dass z.B. eine Aufhebungsentscheidung nach § 124 Abs. 1 Ziff. 2 ZPO durch die Darlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse verhindert oder aus der Welt geschaffen werden soll (so schon LAG Hamm, Beschluss v. 19.10.2015, 5 Ta 395/15, juris; siehe auch die erkennende Kammer Beschluss v.10.04.2014, 5 Ta 191/14, Beschluss v. 29.01.2013, 5 Ta 35/13 jeweils n.v.; LAG Schleswig-Holstein, 3 Ta 117/11, Beschluss v. 20.07.2011, juris; LAG Rheinland-Pfalz, 2 Ta 281/04, Beschluss v. 13.01.2005, juris).

  • LAG Hamm, 19.10.2015 - 5 Ta 395/15

    Aufhebung der Bewilligung der Prozesskostenhilfe wegen Nichteinhaltung der

    (siehe zu allem auch LAG Schleswig-Holstein, 3 Ta 117/11, Beschluss v. 20.07.2011, - juris - ; LAG Rheinland-Pfalz, 2 Ta 281/04, Beschluss v. 13.01.2005, - juris - siehe auch die erkennende Kammer Beschluss v.10.04.2014, 5 Ta 191/14, Beschluss v. 29.01.2013, 5 Ta 35/13 jeweils n.v.).
  • LAG Hamm, 20.09.2022 - 5 Ta 51/22

    Wiedereinsetzungsantrag gegen Aufhebungsentscheidung; notwendige Auslegung einer

    Im Rahmen sachdienlicher Auslegung ist der Einreichung einer Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse regelmäßig der erkennbare Wille zu entnehmen, dass z.B. eine Aufhebungsentscheidung nach § 124 Abs. 1 Ziff. 2 ZPO durch die Darlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse verhindert oder aus der Welt geschaffen werden soll (so schon LAG Hamm, Beschluss v. 19.10.2015, 5 Ta 395/15, juris; siehe auch die erkennende Kammer Beschluss v.10.04.2014, 5 Ta 191/14, Beschluss v. 29.01.2013, 5 Ta 35/13 jeweils n.v.; LAG Schleswig-Holstein, 3 Ta 117/11, Beschluss v. 20.07.2011, juris; LAG Rheinland-Pfalz, 2 Ta 281/04, Beschluss v. 13.01.2005, juris).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.02.2015 - 10 Ta 228/15

    Prozesskostenhilfe - neuer Vortrag im Beschwerdeverfahren - Vordruckpflicht

    Dennoch ist das am 16. Februar 2015 eingegangene Vorbringen des Klägers in zweiter Instanz noch zu berücksichtigen, unabhängig davon, ob es für dessen vorläufiges Ausbleiben eine ausreichende Entschuldigung vorgebracht wurde (BAG, Beschluss vom 18. November 2003 - 5 AZB 46/03; LAG Hamm, Beschluss vom 29. Januar 2013 - 5 Ta 35/13; LAG Köln, Beschluss vom 8. November 2012 - 11 Ta 309/12; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 30. Juli 2008 - 11 Ta 115/08; LAG Niedersachsen, Beschluss vom 4. Juni 2004 - 10 Ta 241/04; vgl. auch OLG Köln, Beschluss vom 23. Juli 2008 - 4 WF 84/08; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 1. Februar 2008 - 9 WF 362/07; OLG Koblenz, Beschluss vom 3. November 2005 - 7 WF 942/05).
  • LAG Hamm, 05.05.2020 - 5 Ta 59/20
    Dies gilt im Rahmen der Nachprüfung gem. § 120 a ZPO auch dann, wenn eine Partei die Frist für die Erklärung schuldhaft versäumt hat (BAG Beschluss v. 18.11.2003, 5 AZB 46/03; NZA 2004, 1062 f; ständige Rechtsprechung der Beschwerdekammer, siehe nur Beschl. v. 29. Januar 2013 - 5 Ta 35/13 -, juris, Beschluss v. 15.07.2016, 5 Ta 125/16, n.v.).
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